In mehreren Anläufen hat der BVDL seit seiner Gründung wichtigen Klärungen der rechtlichen Bedingungen von Ausschreibungsverfahren und Auftragsverhältnissen herbeigeführt. Er unterstützt seine Mitglieder bei offenen Fragen. Hier haben sich verschiedene Mitglieder des BVDL sehr verdient gemacht. Ihnen allen sei an dieser Stelle für Ihren Einsatz gedankt. Einzelne wichtige Stationen seien hier kurz vorgestellt.
2001 Klärung der Ausschreibungsverfahren VOL/A, VOF und die Anwendung der HOAI für landschaftsökologische Leistungen
Der BVDL übermittelt ein Gutachten der Anwälte DeWitt Oppler zu strittigen Fragen des Vergaberrechtes an die Landesanstalt für Umweltschutz sowie den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege mit der Bitte um Kenntnisnahme. Nach Beteiligung des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums sowie des Rechnungshofs findet eine Klärung bzgl. der Anwendung der VOL/A, VOF und HOAI statt, die im Naturschutz-Info 1/2002 veröffentlicht wird. Wichtige Punkte waren im Jahr 2002:
Einengung der VOL/A nur für eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistungen über 200.000 €*. In allen anderen Fällen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) für Aufträge über 200.000 €*.
Unter 200.000 €* gelten in der Regel die haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Freiberufliche Leistungen erfüllen im Regelfalle die Ausnahmetatbestände und können danach in der Regel freihändig vergeben werden. Für eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistungen gilt die Eingrenzung der Bewerberauswahl in der Regel nicht.
Es wurde nun auch von Seiten des MLR festgestellt, dass landschaftsökologische Leistungen, die in den Bereich der HOAI fallen, entsprechend ausgeschrieben werden sollen. Endlich wurde festgestellt, dass die HOAI leistungsbezogen und nicht nach Studienabschluss anzuwenden ist. (*Stand 2002)
2006 BVDL wird institutionelles Mitglied bei der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. (GHV)
Die GHV ist eine Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer eine neutrale Beratung, eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten in Honorar- und Vergaberechtsfragen erhalten. BVDL-Mitglieder können sich in Absprache mit der Geschäftsstelle von der GHV beraten lassen.
Weitere Darstellungen folgen.