Altersvorsorge ist unstrittig sinnvoll, eine Pflicht zur Vorsorge vielleicht auch notwendig, dies sei vorangestellt. Die Altersvorsorgepflicht ist im Koalitionsvertrag niedergelegt und soll in einem breiten Bündnis der Parteien im Herbst 2019 verhandelt und schnell umgesetzt werden.
Mit der Behauptung drei Millionen Selbstständige würden nicht für das Alter vorsorgen und eventuell später der Gesellschaft zur Last fallen wurde die Einführung der Altersvorsorgepflicht von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt begründet. Welche Arten der Altersvorsorge sollen anerkannt werden?

In unternehmerischer Freiheit und gut gerechnet haben viele Selbstständige mit Eigenheim, weiteren Immobilien, Grundstücken und Aktien vorgesorgt. Diese private Vorsorge wird abgewertet und soll, da nicht insolvenzsicher, eben nicht anerkannt werden. Es sollen nur die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungskassen, wie z.B. die der Ingenieurkammer und die Rürup-Rente anerkannt werden. Mitglieder des BVDL können über die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg vorsorgen. Die Geschäftsstelle berät Sie dazu gerne.