NABU, BUND und LNV haben bei einem „Gutachtencheck“ festgestellt, dass alle untersuchten Gutachten von den Empfehlungen der LUBW zur Erfassung und Bewertung der Artvorkommen abweichen. Der BVDL wurde angefragt, ob er bei der Erarbeitung eines Kriterienkataloges mitwirken würde. Hier finden Sie das gemeinsame Positionspapier „Gute Artenschutzgutachten – Qualitätskriterien für die Praxis“.
Entsprechend der Kriterien 10 und 11 ist die Weitergabe der Originaldaten an die Naturschutzverwaltung vorgesehen. Der BVDL empfiehlt hier die Angebote um entsprechende Leistungspunkte zu ergänzen, da diese Datenübertragung aus Sicht des BVDL vom Auftraggeber zu vergüten ist.